Wohnhaus:
gut geschnittene, helle Räume
4 Schlafzimmer
3 Bäder
Kamin
Einliegerwohnung:
1 Zimmer
separate Pantry
Duschbad
Der grüne und familienfreundliche Elbvorort Rissen liegt im Westen Hamburgs und zählt damit zu den beliebtesten Wohnlagen der Metropole. Neben den zahlreichen Naturschutzgebieten und den großzügigen Parkanlagen, unterstreicht die Nähe zur Elbe die Besonderheit dieses erstklassigen Umfelds.
Die hier angebotene Immobilie liegt in einer beliebten Wohnstraße, die sich durch ein gepflegtes, attraktives und familiäres Umfeld auszeichnet. Das architektonische Umfeld ist durch Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Baujahre geprägt. Das nur ca. 750 Meter entfernte Orts-Zentrum bietet abwechslungsreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Fachärzte und den Wochenmarkt. Hier befindet sich auch der S-Bahnhof Rissen, von dem Sie die Hamburger Innenstadt sowie den Flughafen – ohne umzusteigen – auf direktem Weg erreichen. Eine Bushaltestelle ist nur wenige Gehminuten vom Haus entfernt. Allgemein ist die Lage als naturverbunden zu bezeichnen, nicht zuletzt durch das Naherholungsgebiet Wittenbergener Heide und die unmittelbare Nähe zur Elbe. Sämtliche Schulformen und Kindergärten befinden sich in der Umgebung und unterstreichen das familienfreundliche Umfeld.
Wir stehen Ihnen gern für eine Besichtigung zur Verfügung.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass weitere Objektangaben auf Bitten der Eigentümer nur nach Übermittlung des vollständigen Namens, der postalischen Anschrift und einer Telefonnummer, zur Verfügung stellen können.
Der Maklervertrag mit der Fa. RICHELMANN & VERNIMB Immobilien GmbH (“Makler”) kommt durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage des vorliegenden Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die vom Käufer an den Makler zu zahlende Maklerprovision in Höhe von 6,25 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % ist mit Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages mit dem Verkäufer über das vorliegend beschriebene Grundstück verdient und fällig. Der Grundstückskaufvertrag soll zugunsten des Maklers einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung der vereinbarten Maklerprovision enthalten (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten trägt der Käufer.
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